Rahmenbedingungen

Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung für unser erstes Gespräch kann
 per SMS oder per Mail erfolgen.

Zeitliches & Intervalle
Die Gesamtdauer der Psychotherapie richtet sich nach Ihren persönlichen Bedürfnissen – die Bandbreite reicht von einer Sitzung bis zu einer Dauer von mehreren Monaten. Die Intervalle bestimmen Sie selbst – in der Regel sind diese zu Beginn kürzer (alle 1-2 Wochen) danach in längeren Abständen.

Psychotherapie soll so kurz wie möglich und so lange wie nötig dauern!

Bei einem ausführlichen Erstgespräch können Sie sofort auch inhaltlich einsteigen. Sie haben die Möglichkeit, ausführlich über Ihr Anliegen und Ihre aktuelle Lebenssituation zu berichten. Es dient auch zum gegenseitigen Kennenlernen, zum Aufnehmen von persönlichen Daten und zur Besprechung des voraussichtlichen Therapieablaufes. Verfügen Sie über auf Ihr Problem bezogene medizinische Befunde, ist es sinnvoll, eine Kopie davon mitzubringen. Im Falle der Einnahme von Arzneimitteln wie Psychopharmaka, Beruhigungsmitteln, Schlafmitteln oder dergleichen teilen Sie mir bitte den Namen und die Dosierung Ihrer Medikamente mit. 

Verschwiegenheitspflicht

Psychotherapeuten sind gemäß § 15 PthG (Psychotherapeutengesetz) zur uneingeschränkten Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufs anvertrauten Geheimnisse verpflichtet, und zwar gegenüber allen Dritten einschließlich Ehegatten, Lebensgefährten, aber auch privaten und öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Behörden oder Sozialversicherungsträgern (§15 PthG). Diese Verschwiegenheitspflicht gilt während und nach Abschluss der Psychotherapie. Eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht kann nur dann entschuldbar sein, wenn dadurch in einer Notlage bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung ein unmittelbar drohender Nachteil von sich oder anderen abgewendet werden kann.